AGB Web-Programmierung
und Individualsoftware
Nachfolgend sehen Sie meine AGB für Web-Programmierung und
Individualsoftware:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Web-Programmierung und
Individualsoftware
Stand: 12. Dezember 2002
Harbeck Internet Service Inh. Mathias Harbeck Küstersweg
22a 21079 Hamburg
Sie können diese AGB auch als .PDF-Datei herunterladen, um diese in Ruhe
offline zu lesen (benötigt Acrobat Reader).
A.
Geltungsbereich
1.
Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden im
Bereich Web-Programmierung und Programmierung/Pflege von Individualsoftware,
unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und
zukünftiger Geschäftsverbindungen.
2.
Ausschließlichkeit Es gelten ausschließlich unsere
Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich
und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden
sein sollten, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen
Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne
dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden
können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene
Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit
ausdrücklich.
3.
Vertragsschluss und Schriftform Eine vertragliche Verpflichtung gehen
wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und
Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind.
Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst
wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche
gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen,
Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der
Vertragsbeziehungen.
B.
Leistungserbringung
4. Pflichten
des Kunden Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde
ausführliche Angaben über die zu erstellenden Software zur
Verfügung ("Pflichtenheft" bzw. detaillierter Anforderungskatalog der
geforderten Funktionalitäten). Grundfunktionalitäten, die für
den Kunden von besonderer Bedeutung sind, müssen entsprechend ausgewiesen
werden. Der Kunde wird uns über alle zu berücksichtigenden
Besonderheiten, insbesondere bei den zu verarbeitenden Daten aufklären.
Weiter wird der Kunde uns über alle bei der Programmierung zu
berücksichtigenden Pflichten und Vorschriften informieren. Der Kunde wird
uns alle für die Herstellung der Software nötigen Daten rechtzeitig
zur Verfügung stellen. Der Kunde wird spätestens nach
Fertigstellung der Software diese auf Vollständigkeit, offensichtliche
Mängel bzw. Fehler testen und uns dabei auftretende Probleme zur Korrektur
vorlegen. Dieser Test muss wenigstens alle typischen bzw. zu erwartenden
Arbeiten am System umfassen. Sofern (ggf. auch unvollständige) Teile der
Software vorzeitig bereitgestellt werden, ist der Kunde ebenfalls zum
vorzeitigen Test verpflichtet. Nach Fertigstellung der Software ist der
Kunde zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software den
vertraglichen Anforderungen und insbesondere den Vorgaben des Pflichtenheftes
entspricht. Sofern wir während der Fertigstellungsphase dem Kunden
einzelne Bestandteile der Software zur Teilabnahme vorlegen, ist der Kunde zur
Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Software den
vertraglichen Anforderungen entsprechen. Sofern Produkte von Drittanbietern
zum Betrieb der Software benötigt werden (z.B. Web-Server für
Web-basierende Software, allgemein Betriebssysteme, spezielle Scriptsprachen
etc.) und sofern nicht anders vereinbart, obliegt die ordnungsgemäße
Beschaffung, Installation und Wartung dieser Produkte dem Kunden. Tritt der
Kunde aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, vom Vertrag
zurück, so ersetzt er den uns entstandenen Schaden.
5.
Termine Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Leistungserbringungen erfolgen nicht vor Klärung aller Einzelheiten der
Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei
Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teilleistungen sind
zulässig. Sofern Zulieferer am Vertrag beteiligt sind, stehen alle
Leistungserbringungen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Versorgung durch den Zulieferer. Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen (Unfall, Verkehrsstau,
Flugverzögerungen etc.), die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc.,
auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten: sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
6.
Zahlungen Generell erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis zu den
jeweils gültigen Stundensätzen. Ist abweichend hiervon eine
Pauschalvergütung vereinbart worden oder wurde eine bestimmte Stundenzahl
für das Projekt veranschlagt, so umfasst diese nur die vertraglich
festgelegten Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen darüber
hinausgehenden Mehraufwand auf Stundenbasis zu vergüten. Ist eine
Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen
0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet. Wir sind berechtigt, nach Lieferung
jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen.
Bei Individualsoftware sind wir berechtigt, die Hälfte des Auftragswertes
bei Auftragserteilung vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Wenn der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, seine
Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die
seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht
nach, können wir nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag
zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
C. Gewährleistung
und Haftung
7.
Gewährleistung Die Frist für Verjährung von
Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr. Wir
gewährleisten den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von uns
freigegebenen Systemen bzw. nur in Verbindung mit den von uns freigegebenen
Komponenten (z.B. bei Web-Programmierung bestimmte Datenbanksysteme oder
Scriptsprachen; unter Umständen mit Begrenzung auf bestimmte Versionen
dieser Komponenten).
Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit
besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart
wurde. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu
erstellen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde
verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an uns zu melden. Im Rahmen
der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine
Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des
Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines
Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich
ist.
Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann
in Betracht, wenn wir die Nacherfüllung ablehnen oder mindestens zwei
Versuche fehlgeschlagen sind. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen
Mangels ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, falls eine
Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen
Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu
einer tauglichen Lösung des Problems führt. Hat der Kunde uns
wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass
entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht
zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er unsere
Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat,
uns allen entstandenen Aufwand zu ersetzen.
8. Haftungs-
und Verjährungsbegrenzungen Für Mängel der Software
haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des
Kaufrechts. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei
Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im
übrigen ist unsere vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens
eines unserer Erfüllungsgehilfen gilt. Im Falle einer Inanspruchnahme
der Firma aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu
berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder
unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere
dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der
Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von
außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die
einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können,
Vorkehrungen zu treffen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
mittel-bare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus
Ansprüchen Dritter. Die Haftung für Datenverlust wird auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Verjährungsfrist für
nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
9. Produkte
von Drittanbietern Sofern die zu entwickelnde Software Produkte von
Drittanbietern voraussetzt bzw. verwendet (z.B. bestimmte Datenbanksysteme,
installierte Scriptsprachen, Betriebssysteme etc.), ist eine Haftung oder
Gewährleistung für Mängel, die auf Mängel in diesen
Drittanbieter-Produkten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
D. Geheimhaltung/Schutz-
und Urheberrechte/Nutzungsrechte
10.
Geheimhaltung und Urheberrechte Sowohl wir als auch der Kunde sind
verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
einer Partei streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde steht dafür
ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten Schriftstücke,
Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen,
Berechnungen und Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet
werden und sie Dritten nicht zugänglich macht. Soweit an unseren
Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei
uns. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz
schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch
geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung
und der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird. Der Kunde
erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte
alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt. An geeigneten Stellen
auf der Benutzeroberfläche der Software werden Hinweise auf unsere
Urheberschaft aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne
unsere Zustimmung zu entfernen.
11.
Nutzungsrechte Sofern nicht anders vereinbart, räumen wir dem
Kunden das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die
Software zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam,
wenn der Kunde geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter
entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die unmittelbare Nutzung
der Software durch den Kunden. Eine Weiterveräußerung, Vermietung
oder Veröffentlichung darf der Kunde nur vornehmen, wenn wir in Textform
zugestimmt haben. Sofern wir als Subunternehmer die Software erstellen (also
die Software für einen Kunden unseres Kunden, im folgenden "Endkunden",
erstellen) und nichts abweichendes vereinbart wurde, ist eine einmalige
Weiterveräußerung an diesen speziellen Endkunden zulässig.
Weitergehende Verwertungsrechte (z.B. Veräußerung/Vermietung an
weitere Kunden, Vertrieb als Standardsoftware o.ä.) werden nicht
eingeräumt. Abweichungen hiervon erfordern unsere Zustimmung in Textform.
E.
Nebenbestimmungen
12.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Unsere gesamten
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf
ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg,
wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche an den
Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Ist unser Vertragspartner
kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
13.
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Klauseln dieser
Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller
Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch
eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. |