AGB
WebHosting
Nachfolgend sehen Sie meine AGB für WebHosting:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
WebHostingverträge
Stand: 18. August 2002
Harbeck Internet Service Inh. Mathias Harbeck Küstersweg
22a 21079 Hamburg
Sie können unsere AGB auch als .PDF-Datei herunterladen, um diese in Ruhe
offline zu lesen (benötigt Acrobat Reader).
§1:
Geltungsbereich
a) Die Firma
Harbeck Internet Service, Inh. Mathias Harbeck, (im folgenden "Provider"
genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen
Vertragspartner (im folgenden "Kunde" genannt) ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine
Anwendung, wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
b) Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder E-Mail mitgeteilt.
Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Provider die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuungunsten des Kunden ändert. Der
Provider weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde
von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit
Ablauf dieses Monats wirksam.
c) Durch anderweitige einzelvertragliche
Regelungen zwischen Provider und dem Kunden treten die entsprechenden
Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
außer Kraft.
§2: Leistungen des
Providers
a) Der Provider
verpflichtet sich, die für den Kunden im Vertrag vereinbarten Leistungen
in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu
erbringen.
b) Der Provider leistet bei Webhosting-Verträgen
technische Unterstützung auf Email-Basis. Dieser technische Support ist
keine vertragliche Leistungspflicht des Providers. Vielmehr ist eine
freiwillige Serviceleistung des Providers auf Gefälligkeitsbasis, den
dieser im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten
bereit ist. Der Provider ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu
beantworten. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder
Urlaubsabwesenheit. Der Provider verpflichtet sich, auf Zeiträume, in
denen keine technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch Email
oder in sonst geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch auf
bestimmte "Hotline"-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in
einer bestimmten Qualität besteht nicht.
c) Soweit der Provider
kostenlose Leistungen und Dienste erbringt (z.B. kostenlose Einrichtung von
Email-Adressen), können diese mit einer Ankündigungsfrist von einer
Woche eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche
ergeben sich hieraus nicht.
§3: Obliegenheiten
des Kunden
a) Der Kunde
ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten
über seinen Account produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst
verantwortlich. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort
eingeblendete Banner oder die Bezeichnung seiner Email-Adresse nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-,
Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet
sich der Kunde, keine erotischen, pornographischen, extremistischen
(insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten
verstoßenden Inhalte anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde ferner,
dem Provider alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen sowie eine
angemessenen Aufwandsgebühr zu zahlen.
b) Der Provider ist nicht
verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle
Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß §3a
unzulässig sind, ist der Provider berechtigt, die Präsenzen zu
sperren. Der Provider wird den Kunden schnellstmöglich von einer solchen
Maßnahme unterrichten.
c) Der Kunde hat den anerkannten
Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Insbesondere sind vom
Provider überlassene Paßwörter geheim zu halten. Wenn die
begründete Vermutung besteht, daß ein unberechtigter Dritter davon
Kenntnis erlangt hat, sind die Paßwörter unverzüglich zu
ändern oder deren Änderung zu veranlassen.
d) Der Kunde hat in
seine Email-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen
Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Der Provider
behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche
Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen
Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
e)
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung enthalten, zu versenden
oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden
Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog.
"Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist der Provider
berechtigt, das Account/die Präsenz unverzüglich zu
sperren.
f) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seiten so zu
gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B.
durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.
Der Provider ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht
werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen.
Der Provider wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
informieren. Der Kunde verpflichtet sich, auf den beim Provider abgelegten
Präsenzen keine Chats zu betreiben.
g) Der Kunde verpflichtet
sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und
Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift
des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach dem
Teledienstegesetz). Sofern aufgrund von Gesetzen weitere Angaben erforderlich
sind, verpflichtet sich der Kunde, auch diese Daten anzugeben.
§4: Änderung
von Kundendaten / Datenschutz
a) Der Kunde
hat dem Provider unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens
und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner
Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie jede Änderung in seiner
Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen, sofern
diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht
erfolgter Mitteilung ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen.
b) Der Provider weist
gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
c) Der Provider
weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem
derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am
Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf
Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst
Sorge.
§5:
Haftung
a) Für
etwaige Schäden haftet der Provider für sich und seine
Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich
unerlaubter Handlung - nur, falls der Provider oder seine
Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht)
schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder
der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Providers oder
seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch in
bezug auf die Nutzung der Internet-Homepage des Kunden durch ihn oder
Dritte.
b) Bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der
Server-Hardware) gilt die unter lit. a) genannte Haftungsregelung. Ab einer
Ausfallzeit von zusammen mehr als 72 Stunden in einem Kalendermonat werden die
Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden
anteilsmäßig nach Wahl des Providers rückerstattet oder
verrechnet.
c) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder
vorsätzlich, so ist die Haftung des Providers auf solche typischen
Gefahren begrenzt, die für den Provider zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese
Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang.
§6:
Datensicherung
Es obliegt dem
Kunden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server
des Providers befinden. Der Provider ist nicht verpflichtet, eine
Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruht,
kann dieser nicht haftbar gemacht werden.
§7:
Kündigung
a) Sofern nicht
anders angegeben, sind alle vom Provider angebotenen Webhosting-Vertragspakete
jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines
Kalendermonats kündbar. Sofern Domains Gegenstand des Vertrages oder
zusätzlicher, ebenfalls zu kündigenden Vereinbarungen sind, wird
ferner auf §10 und §7b und die sich daraus ergebenden Abweichungen
verwiesen.
b) Soweit vom Provider vertragsbedingte Vorleistungen (z.B.
vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die
Domain-Registrierungsbehörden) erbracht wurden, kann der Provider im Falle
einer Kündigung durch den Kunden Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser
Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen
und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen
Kündigung des Providers entfällt der
Aufwendungsersatzanspruch.
c) Jede Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt
gilt.
§8: Höhere
Gewalt
Ereignisse
höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw.), die die Leistung
des Providers wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den
Provider, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der
Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der
höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände
gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der
Provider unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen
Umstandes.
§9:
Zahlungsbedingungen
a) Die
Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
b) Sofern nicht
anders angegeben oder vereinbart, sind Account-Gebühren jeweils für
einen Monat und Gebühren für zusätzliche Domains jeweils
für ein Jahr (DE-Domains) bzw. zwei Jahre (sonstige Domains) im Voraus
zahlbar. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung
fällig (sofern bei Monatszahlungen eine Ganzjahresrechnung erstellt wurde,
ist die Zahlung bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats
fällig).
c) Einmalige Einrichtungsgebühren können nicht
rückerstattet werden.
d) Ist der Kunde mit der Zahlung für
gemieteten Speicherplatz oder zugehörige Domains in Verzug, so ist der
Provider berechtigt, die Internet-Präsenz zu sperren. Der Provider wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
Für die Sperrung und die Wiederfreistellung der Präsenz können
angemessene Entgelte erhoben werden.
e) Gerät der Kunde mit der
Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von
Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet, sofern der Kunde nicht
nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters, insbesondere
der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht
ausgeschlossen.
f) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht
unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages (in der Regel ein Betrag, der zwei
Monatsentgelten entspricht) oder der Gefährdung der Zahlungsforderung des
Providers wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist der
Provider berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden
sofort fällig zu stellen.
g) Der Provider garantiert
grundsätzlich eine Preisstabilität für die im Webhosting-Vertrag
festgelegte Vertragsdauer. Sollten aus unvorhersehbaren Gründen
Preiserhöhungen notwendig werden, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der
Änderung außerordentlich kündigen. Der Provider weist den
Kunden im Bedarfsfalle auf dieses Kündigungsrecht hin.
h) Alle
Zahlungen sind in EUR (Euro) zu erbringen, zuzüglich der vom Provider
abzuführenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§10:
Domains
a) Domains
haben im Falle von DE-Domains eine Laufzeit von jeweils einem Jahr und im Falle
von COM/NET/ORG-Domains von jeweils zwei Jahren. Sofern die Domains nicht 6
Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurden,
verlängern sie sich automatisch um eine weitere Laufzeit. Die
Gebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu bezahlen und
werden bei vorzeitiger Kündigung nicht erstattet.
b) Die
unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl
unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser
Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen
für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der
zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind,
gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Zur Zeit der
Erstellung dieses Dokuments waren diese u.a. unter den nachfolgenden Links zu
finden. Für DE-Domains: -
http://www.denic.de/doc/DENIC/agb.html -
http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html Für
COM/NET/ORG-Domains: -
http://www.icann.org/udrp/udrp.htm Sollten sich diese
Richtlinien/Bedingungen ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen
für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen
Gründen verändern, sind der Provider und der Kunde bereit, ihr
Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
c) Bei der Verschaffung
und/oder Pflege von Domains wird der Provider im Verhältnis zwischen dem
Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als
Vermittler tätig. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.
Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den
Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte
Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
d)
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter
verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf
der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder
mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider, dessen
Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe
von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen
frei.
e) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst
nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte
vorzunehmen.
f) Bei einer Paket- oder Domain-Kündigung gibt der
Kunde dem Provider unaufgefordert bekannt, wie mit den betroffenen Domains
verfahren werden soll. In der Regel beschränkt sich die Wahl auf die
Löschung der Domain oder den Wechsel zu einem anderen Provider. Sofern
diese Bekanntgabe nicht innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Kündigung
dem Provider vorliegt, ist der Provider berechtigt, die betroffenen Domains des
Kunden freizugeben. Dem Kunden ist bekannt, dass dies je nach
Vergabe-Organisation den Verlust/die Löschung der Domain bedeuten kann.
Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus
der Registrierung.
g) Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des
jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC (bei DE-Domains; bei übrigen
Domains entsprechend bei den zugehörigen Organisationen) sowie ggf. in
damit verbundenen Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in
der so genannten "whois"-Abfrage im Internet (z. B. über www.denic.de)
für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
§11:
Schriftform
Änderungen
und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Provider und dem Kunden
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in bezug auf dieses
Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht
getroffen.
§12: Gerichtsstand
/ Anwendbares Recht / Sonstiges
a) Für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Providers. Der Provider kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den
Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein
etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist Hamburg, Deutschland.
b) Der unter lit. a)
Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c) Es
gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer
Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Dem
Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus
diesem Vertrag zu. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten
oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
e) Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen
später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was
die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt
bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses
Vertrages. |